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Restriktive Befreiung bei Übergang öffentlicher Aufgaben
Eine Grunderwerbsteuerbefreiung aus Anlass des Übergangs öffentlichrechtlicher Aufgaben soll nach der sehr restriktiven Rechtsprechung des BFH nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommen. Zum Beispiel erfolgt der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach Auffassung des BFH nicht aus Anlass des Übergangs öffentlichrechtlicher Aufgaben, wenn bei der das Grundstück übertragenden juristischen Person des öffentlichen Rechts zu keinem Zeitpunkt die öffentlich-rechtliche Aufgabe und das Eigentum an dem Grundstück zusammenfielen. Dem Gesetzeswortlaut lässt sich diese Einschränkung der Grunderwerbsteuerbefreiung nicht entnehmen.
BFH, Urteil v. 28.02.2024 - II R 45/21.
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