Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(21 - 27)
Dienstwohnungen von Pastoralreferenten grundsteuerbefreit
Geistlichen oder Kirchendienern auf Grund ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse als Teil ihres Einkommens überlassene Dienstwohnungen sind grundsteuerbefreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 GrStG). Die Befreiung gilt auch für die einem Pastoral- oder Gemeindereferenten im Pfarrhaus der Kirchengemeinde überlassene Dienstwohnung.
Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holstein, Erlass (koordinierter Ländererlass) vom 9. November 2001 - VI 316 - G-1105a - 002
|