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(21 - 30)
Stiftungsvorstand kann sozialrechtlich Arbeitnehmer sein
Nimmt ein Stiftungsvorstand neben organschaftlicher Vorstandstätigkeit zusätzlich operative Aufgaben der Stiftung wahr (z.B. Bearbeitung der Projektförderung, kaufmännische Verwaltung des Stiftungskapitals), kann sozialversicherungsrechtlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen.
BSG, Urteil v.23.02.2021 - B 12 R 15/19-R.
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