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Entgelt für gelegentliche fachliche Führungen ist versicherungsfrei

Mit der Durchführung von Führungen von 60 bis 90 Minuten Dauer beauftragte Personen (z.B. Museumsführer) sind als freie Mitarbeiter nicht sozialversicherungspflichtig, wenn eine Zuweisung anderer Aufgaben nicht erfolgt, sie keine Einzelweisungen erhalten und die Anpassung an die Betriebsabläufe lediglich unvermeidbaren organisatorischen Sachzwängen geschuldet ist.

LSG BW, Urteil v. 24.02.2015 - L 11 R 5165/13; Urteil v. 26.07.2016 - L 11 R 4903/15

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