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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseStiftungsvorstand häufig versicherungspflichtig Ein Stiftungsvorstand ist in der Regel sozialversicherungspflichtig, wenn er von einem Stiftungsrat beaufsichtigt wird und grundlegende Entscheidungen dessen Zustimmungsvorbehalt unterliegen. SG Dresden, Urteil vom 30. März 2010 - S 39 KR 206/07 |
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