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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEhrenamtliche Tätigkeit ist sozialversicherungsfrei Mit einer angemessenen pauschalen Aufwandsentschädigung vergütete Ehrenämter sind grundsätzlich auch dann beitragsfrei, wenn neben Repräsentationspflichten mit dem Ehrenamt verbundene Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. BSG, Urteil v. 16.08.2017 - B 12 KR 14/16 R |
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