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Nebenberuflich tätiger Musiklehrer sozialversicherungspflichtig
Ein acht bis 11 Wochenstundenan einer Musikschule tätiger Instrumentalmusiklehrer kann trotz Abschluss von Honorarverträgen sozialversicherungpflichtig sein, wenn er bei seiner Tätigkeit vielen vertraglichen Vorgaben unterworfen und durch die Rahmenlehrpläne gebunden ist.
LSG NRW, Urteil v. 06.07.2016 - L 8 R 761/14
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