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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKein Vertrauensschutz nach Betriebsprüfungen Die Betriebsprüfungen der Rentenversicherungsträger erfolgen nicht im Interesse der Arbeitgeber und begründen daher keinen Vertrauensschutz gegen später aufgedeckte Nachforderungstatbestände. Landessozialgericht NRW, Urteil vom 08. Juli 2008 - L 16 (18) R 43/05 |
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