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Arbeitsrechtlicher Beendigungs-/ Abwicklungsvertrag führt zur Sperrzeit

Jede Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Frist für die Kündigungsschutzklage löst eine Sperrzeit aus. Dies gilt ausnahmsweise nicht bei objektiv rechtmäßiger Arbeitgeberkündigung.

BSG, Urteil vom 18. Dezember 2003 - B 11 AL 35/03 R

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