RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (41 - 50)

Versicherungspflicht beschäftigter Studenten

Nach den Sozialversicherungsbeiträgen auf nicht ausbezahlte Gehaltsansprüche haben die Rentenversicherungsträger eine neue lukrative Geldquelle entdeckt: Studenten sind nur dann sozialversicherungsfrei, wenn es sich um ordentlich Studierende handelt. Das sind nur solche Studenten, die ihre Arbeitskraft tatsächlich ganz oder überwiegend in das Studium investieren. Besonders sorgfältig überprüfen die Rentenversicherungsträger Studenten, die bereits die Regelstudienzeit überschritten haben. Die nacherhobenen Beiträge sind vom Arbeitgeber allein aufzubringen.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 15.10.2025