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Sozialversicherungspflicht einer Übungsleiterin

Eine anderweitig nicht erwerbstätige Diplom-Sportlehrerin, die an einem Abend in der Woche bei einem Verein Gymnastikkurse für mtl. 600,00 EUR gibt, soll sozialversicherungspflichtig sein können.

Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2001 - B 12 KR 8/01 R

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