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Spenden ins Ausland: kein vereinfachter Spendennachweis
Im Zuwendungsempfängerregister eingetragene ausländische gemeinnützige Organisationen dürfen dem Spender für die empfangene Spende eine Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellen. Der vereinfachte Spendennachweis durch Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg ist aber nicht möglich.
LfSt Bayern, Verf. v. 14.7.2025 - S 0170.1.1-3/8 St31, Tz. 2.
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