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Verdeckte Gewinnausschüttungen sind keine Spenden

Wenn eine Kapitalgesellschaft Spenden an eine gemeinnützige Organisation gibt, zu der die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft ein besonderes Näheverhältnis haben, werden die Spenden nicht steuermindernd berücksichtigt, sondern als verdeckte Gewinnausschüttungen eingestuft.

BFH, Beschluss v. 13.07.2021 - I R 16/18.

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