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JStG 2020: Betragsanhebung für vereinfachten Nachweis

Die Betragsgrenze für den vereinfachten Spendennachweis, bis zu der ein Bank- oder Bareinzahlungsbeleg genügen kann (so genannte Kleinspendenregelung nach § 50 EStDV) wurde ab dem 01.01.2020 von 200 EUR auf 300 EUR angehoben.

§ 50 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStDV idFd. Art. 6 JStG 2020, BGBl I 2020, 3096.

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