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Finanzamtes soll an seine Zusagen häufig nicht gebunden sein

Ob die Finanzverwaltung durch ihre schriftliche Zusage gebunden ist, soll sich nach der Außenstehenden nicht offen gelegten Zuständigkeitsregelung im Finanzamt richten.

BFH, Urteil vom 31. März 2004 - I R 71/03

Hinweis: Der BFH hat verkannt, dass diese Auffassung mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar ist.

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