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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseFinanzverwaltung erhält unbeschränkten Daten-Zugriff Die (steuerbegünstigten) Unternehmen sollen der Finanzverwaltung ab dem 1. Januar 2002 auf Anforderung
unbeschränkt zugänglich machen. Alle mit den Auswertungsmöglichkeiten, der Einweisung von Mitarbeitern der Finanzverwaltung in das System, der Datenaufbewahrung und -lesbarmachung verbundenen Kosten soll das Unternehmen tragen. Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 16.07.2001 - IV D 2 - S 0316 - 136/01, dazu kritisch Kromer, DStR 2001, 1017 |
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