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Unverbindliche Zusage des Finanzamtes ist nutzlos

Es ist völlig nutzlos, eine unverbindliche Zusage mit dem Finanzamt auszuhandeln. Denn daraus resultiert keinerlei Vertrauens- oder Bestandsschutz.

BFH, Urteil vom 30. Oktober 2008 - III R 82/06 Ausnahme: Vorläufige Anerkennung der Steuerbegünstigung

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