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Zwingend erforderliche Strukturierung der Datenbestände
Das Finanzamt darf auf die Daten der steuerbegünstigten Organisation auch dann zugreifen, wenn mangels ausreichender organisatorischer Vorkehrungen eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und steuerlich irrelevanten, geschützten Daten nicht möglich ist.
FG Münster, Urteil vom 01. Juli 2010 - 6 K 357/10 AO
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