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Bindung des Finanzamts an eine schriftlich erteilte Auskunft

Auch außerhalb der Voraussetzungen einer so genannten verbindlichen Auskunft kann das Finanzamt nach Treu und Glauben an eine schriftlich erteilte Auskunft gebunden sein. Dies gilt aber nicht, wenn das Finanzamt ausdrücklich auf die mangelnde Verbindlichkeit hinweist.

FG Hessen, Urteil vom 09. Dezember 2004 - 4 K 3876/01

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