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Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts verabschiedet

Mit behutsamen Änderungen der zivilrechtlichen Vorschriften (§ 80 bis § 88 BGB) wurden wesentliche stiftungsrechtliche Grundsätze bundesweit vereinheitlicht. Die behördlichen Genehmigung wird künftig durch die Anerkennung der Stiftung ersetzt; wesentliche inhaltliche Änderungen ergeben sich dadurch nicht.

Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts vom 31. Mai 2002;

Neufassung der Vorschriften unter www.vonHolt.de unter dem Stichwort Stiftungsrecht

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