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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseNotargebührenrabatt ist als Bestechung strafbar Die Vereinbarung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Gebührenvergünstigung für eine notarielle Beurkundung ist als Bestechung (§ 334 StGB) strafbar. BGH, Urteil v. 22.03.2018 - 5 StR 566/17. |
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