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Persönliche Verantwortlichkeit bei Gremienbeschlüssen

Von der strafrechtlichen Mitverantwortung für Gremienbeschlüsse ist das einzelne Gremienmitglied nur befreit, wenn es alles Mögliche und Zumutbare zur Herbeiführung einer rechtmäßigen Vorgehensweise getan hat.

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14. Juni 2012 - Ws 44/12, Ws 45/12

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