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Steuerhinterziehung durch fehlerhafte Angaben im Erklärungsbogen

Steuern verkürzt bedingt vorsätzlich, wer eine ausdrückliche Frage im Erklärungsbogen unberücksichtigt lässt, weil er sie fälschlich ohne weitere Prüfung für unbeachtlich hält. Dadurch verlängert sich die Frist zur Steuerfestsetzung auf zehn Jahre.

FG Hamburg, Urteil vom 14. Juli 2004 - I 127/04

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