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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerhinterzeihung durch verspätete Abgabe von Voranmeldungen Die wissentlich um Monate verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als Steuerhinterziehung zu beurteilen sein. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Februar 2003 - V B 163/02 |
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