![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseSteuerhinterzeihung durch verspätete Abgabe von Voranmeldungen Die wissentlich um Monate verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen kann als Steuerhinterziehung zu beurteilen sein. Bundesfinanzhof, Beschluss vom 28. Februar 2003 - V B 163/02 |
||||||||||||
| © 2002 - 2026 RA StB von Holt, Bonn | 9.02.2026 |