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Umsatzsteuerbefreiung für Second-Hand-Laden

Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen sind nach § 4 Nr. 18 UStG umsatzsteuerfrei, wenn diese Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Einrichtungen erbracht werden. Hierunter fallen insbesondere Leistungen an wirtschaftlich hilfebedürftige Personen zur Kompensation der wirtschaftlichen Hilfebedürftigkeit. Darunter fallen auch zur Kompensation benötigte Leistungen zu einem marktunüblichen niedrigen Entgelt, beispielsweise im Rahmen eines Second-Hand-Ladens oder einer Fahrradreparaturwerkstatt.

BMF-Schreiben v. 11.12.2025 - III C 3 - S 7175/00036/001/054.

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