RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (1 - 10)

Alte Bescheinigungen für Bildungsleistungen weiter gültig

Mit dem JStG 2024 wurde die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen in § 4 Nr. 21 UStG an die unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 132 Abs. 1 lit. i und j MwStSystRL angenähert. Dennoch sollen die bisher nach deutschem Umsatzsteuerrecht steuerfreien Leistungen unverändert steuerfrei bleiben. Die hierzu bisher für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 lit. a) bb) UStG von den dazu zuständigen Behörden ausgestellten Bescheinigungen bleiben weiterhin gültig, so dass Neubeantragungen der Bescheinigungen nicht erforderlich sind.

LfSt Bayern, Vfg. v. 17.1.2025 - S 7179.1.1-21/4 St3.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 07.04.2025