|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAufsichtsgremien unterliegen nicht der Umsatzsteuer Die Tätigkeit üblicher Aufsichtsgremien (Aufsichts-/ Verwaltungsräte, Präsidiumsmitglieder, etc.) unterliegt mangels Teilnahme am Verlustrisiko des beaufsichtigten Trägers nicht der Umsatzsteuer. Die gegenteilige Auffassung des BFH und der Finanzverwaltung ist damit überholt. EuGH, Urteil v. 21.12.2023 - C-288/22, TP. |
© 2002 - 2024 RA StB von Holt, Bonn | 25.03.2024 |