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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(101 - 110)
Eingliederungs- und Sozialhilfeleistungen umsatzsteuerfrei
Leistungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie vergleichbare Eingliederungs- und Sozialhilfeleistungen von einem Leistungserbringer außerhalb des WBVG sind umsatzsteuerbefreit. Das gilt auch für die Verpflegung behinderter Menschen in einer WfbM.
BMF, Schreiben v. 24.03.2020 - III C 3 - S 7172/19/10002 :003.
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