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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(101 - 110)
Leistungen einer Kampfsportschule nicht umsatzsteuerfrei
Die Umsätze einer Kampfsportschule sind weder nach deutschem noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei. Dies gilt selbst dann, wenn die zuständige Landesbehörde die Eignung der Ausbildung für die Erwachsenen- und Weiterbildung nach § 4 Nr. 21 UStG bescheinigt.
FG Niedersachsen, Urteil v. 20.02.2020 - 11 K 170/19 (rkr.).
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