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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(111 - 120)
Datenübermittlung für G-DRG steuerpflichtig?
Bestimmte Krankenhäuser übermitteln Kosten- und Leistungsdaten zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH und erhalten dafür ein Entgelt, welches nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerpflichtig sein soll.
LSF Sachsen, Vfg. v. 2.1.2020 - 213-S 7210/1/2-2020/11.
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