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Schulverpflegung gemeinnütziger Träger umsatzsteuerfrei

Die Umsatzsteuerbefreiung der Schulverpflegung und studentische Verpflegung durch gemeinnütziger oder öffentlichrechtlicher Einrichtungsträger wird ausdrücklich in das Umsatzsteuergesetz aufgenommen.

§ 4 Nr. 23 lit. c UStG idF v. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, BT-Drs. 19/14873, S. 79 (JStG 2019); Gesetzesbegründung BT-Drs 19/13436, S. 148.

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