Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ |
 |
|
 |
| Suche unter FAQ |
 |
|
 |
|
Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
zurück zur Übersicht
zurück
(111 - 120)
Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen erweitert
Die Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen erfordert nicht, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Vertrauensverhältnis besteht. Unterstützungsleistungen von nicht unmittelbar an den ärztlichen Heilbehandlungen beteiligten Ärzten, z.B. Leistungen der Befunderhebung mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen sowie ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen sind daher als Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.
EuGH, Urteil v. 18.09.2019 - C-700/17.
|