RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (111 - 120)

Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen erweitert

Die Steuerbefreiung für ärztliche Heilbehandlungen erfordert nicht, dass zwischen dem Arzt und dem Patienten ein Vertrauensverhältnis besteht. Unterstützungsleistungen von nicht unmittelbar an den ärztlichen Heilbehandlungen beteiligten Ärzten, z.B. Leistungen der Befunderhebung mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen sowie ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen sind daher als Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.

EuGH, Urteil v. 18.09.2019 - C-700/17.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 10.12.2025