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Weiterhin 7% Umsatzsteuer bei Inklusionsbetrieben

Das BMF weist darauf hin, dass bei Inklusionsbetrieben in die 40 %-Quote der Zielgruppenmitarbeiter auch psychisch kranke Menschen iSd § 215 Abs. 4 SGB IX einzurechnen sind. Viel wichtiger ist die damit indirekt verbundene Anweisung, weiterhin strikt an der grundsätzlichen Gewährung des ermäßigten Steuersatzes bei den Leistungen der Inklusionsbetriebe festzuhalten.

BMF, Schreiben v. 23.05.2019 - III C 2 -S 7242-a/19/10001: 001; BStBl. I 2019, 510.

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