RA StB von Holt home
Sachgebiete
Verein
Vorstand/Geschäftsführer
Gemeinnützigkeitsrecht
Gemeinnützige GmbH
Gemeinnützige AG
Auslagerung/Ausgliederung
Stiftung
Spendenrecht
Socialfranchise
Corporate Compliance
Due Diligence
Kooperation/Vernetzung
Rechtsprechung, Erlasse
FAQ
Workshopthemen
Vortragsthemen
Service
Literatur
Seminarveranstalter
socialnet
vereinsrecht.de
Kontakt
Datenschutz
Impressum, Haftung, Auskünfte
Allgemeine Suche über diese WebSite
ohne FAQ
 
Suche unter FAQ
 

Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse

zurück zur Übersicht

zurück (121 - 130)

Überlassung der Freiwilligen beim FSJ steuerfrei

Freiwilligendienste sind mit der Überlassung von Freiwilligen an Einsatzstellen nach dem Jugendfreiwilligengesetz unabhängig von der konkreten Vertragsgestaltung (also sowohl mit zwei wie auch mit dreiseitigen Vertragsbeziehungen) nach Art. 132 Abs. 1 lit g MwStSystRL umsatzsteuerbefreit.

FG Hessen, Urteil v.17.12.2018 - 1 K 2306/17.

© 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn 10.12.2025