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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseHeileurythmisten mit Berufsnachweis umsatzsteuerfrei Heileurythmisten sind mit sämtlichen heileurythmischen Heilbehandlungsleistungen umsatzsteuerfrei, wenn sie ihre berufliche Qualifikation durch die Teilnahme an einem Vertrag zur Integrierten Versorgung nachweisen können. BMF-Schr. v. 27.11.2018 - III C 3 - S 7170/08/10001. |
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