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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseKeine Steuerermäßigung für ortsgebundene Schausteller Der ermäßigte Steuersatz von 7 % für Leistungen der Schausteller ist auch auf Dorffeste und volksfestähnliche Veranstaltungen anwendbar, nicht dagegen auf ständige Angebote wie denen eines Freizeitparks. BFH, Urteil v. 02.08.2018 - V R 6/16. |
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