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Eingliederungshilfe durch Subunternehmer steuerfrei

Durch selbständige Subunternehmer eines Vereins erbrachte Eingliederungsleistungen nach SGB XII sind seit 2009 nur dann umsatzsteuerfrei, wenn der Kostenträger mit dem Verein explizit vereinbart hat, auch die Kosten selbständiger Subunternehmer zu übernehmen.

BFH, Urteil v. 13.06.2018 - XI R 20/16 (11. Senat) in Abgrenzung zur restriktiven Auffassung des BFH, Urteil v. 09.03.2017 - V R 39/16 (5. Senat).

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