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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(141 - 150)
Anforderungen an die umsatzsteuerliche Organschaft erneut verschärft
Die Organschaft vermeidet eine Steuerpflicht interner Leistungsbeziehungen verbundener Unternehmen. Künftig ist dafür erforderlich, dass die oberste Leitungsebene ('Holding') ihren Willen in der Tochtergesellschaft nachweislich unbeschränkt durchsetzen kann.
BMF-Schreiben v. 26.05.2017 - III C 2 - S 7105/15/10002
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