![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseLeistungen anerkannter Sozialtrainer sind umsatzsteuerfrei Selbständige Sozialtrainer sind mit ihren Leistungen der Eingliederungshilfe als Subunternehmer umsatzsteuerfrei, wenn sie überwiegend (durchgeleitete) Vergütungen aus öffentlichen Kassen erhalten. BFH, Urteil v. 30.11.2016 - V R 10/16 |
||||||||||||
| © 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 10.12.2025 |