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Zuschüsse führen nicht immer zur Kürzung des Vorsteuerabzugs

Zuschüsse bewirken nur dann eine Vorsteuerkürzung, wenn sie entweder als umsatzsteuerfreie Entgelte ('unechte Zuschüsse') einzustufen sind oder für nicht wirtschaftliche Tätigkeiten verein-nahmt werden. 'Echte' Zuschüsse zur wirtschaftlichen Tätigkeit mindern dagegen nicht den Vorsteuerabzug.

BFH, Urteil v. 16.09.2015 - XI R 27/13

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