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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseIdeelle Motive haben keine anteilige Vorsteuerkürzung zur Folge Ob umsatzsteuerpflichtige Tätigkeiten aus ideellen Motiven ausgeübt werden, wie z.B. bei Integrationsprojekten oder Beschäftigungsgesellschaften, hat keine Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug. BFH, Urteil v. 16.09.2015 - XI R 27/13 entgegen FG München, Urteil v. 24.04.2013 - 3 K 734/10 |
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