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EuGH erleichtert die umsatzsteuerliche Organschaft

Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen sind nicht umsatzsteuerpflichtig, wenn zwischen ihnen eine Organschaft besteht. Die dafür erforderliche organisatorische Eingliederung ist entgegen der Auffassung des BFH auch ohne striktem Über-/ Unterordnungsverhältnis möglich.

EuGH; Urteil v. 16.07.2015 - C 108/14 Minerva

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