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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEintrittspreise zu Festveranstaltungen können ermäßigt zu besteuern sein Eintrittspreise zu Festveranstaltungen, bei denen von Ort zu Ort ziehende Künstler auftreten, unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, soweit sie nicht umsatzsteuerbefreit sind. BFH, Urteil v. 05.11.2014 - XI R 42/12 |
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