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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseAktive Arbeitsförderung/Eingliederungsleistungen befreit Der Gesetzgeber hat akzeptiert, dass Eingliederungsleistungen und die aktive Arbeitsförderung durch anerkannte Träger nach EU-Recht umsatzsteuerbefreit sind. § 4 Nr. 15b) UStG i.d.F.d. Kroatienanpassungsgesetzes |
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