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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(181 - 190)
Weitreichende Steuerbefreiung für Personalgestellung
Der Gesetzgeber hat nunmehr akzeptiert, dass eine Personalgestellung durch religiöse oder weltanschauliche Einrichtungen an Krankenhäuser sowie im Rahmen der Wohlfahrtspflege, Ausbildung, Alten-, Erziehungs- und Jugendhilfe nach EU-Recht umsatzsteuerbefreit ist.
§ 4 Nr. 27 a) UStG i.d.F.d. Kroatienanpassungsgesetzes
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