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Heilbehandlung auch ohne Anerkennung durch Krankenkassen umsatzsteuerfrei

Die Übernahme der Behandlungskosten durch Krankenkassen ist wegen deren restriktiven Erstattungspraxis für die Umsatzsteuerbefreiung nicht mehr ausschlaggebend. Die auf Heilung gerichtete Neurostructural Integration Technique (NST) ist daher als Heilbehandlung befreit.

FG Baden-Württemberg, Urteil v. 04.06.2014 - 14 K 797/12

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