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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseWeiterhin ermäßigter Steuersatz bei Seminarverpflegung Die Verpflegung im Rahmen von Seminaren unterliegt bei gemeinnützigen Rechtsträgern im Regelfall weiterhin dem ermäßigten Steuersatz. Vgl. BMF, Schreiben vom 29. April 2014 - IV D2 - S 7242-a/12/10001 |
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