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Medizinische Fußpflege durch Podologen steuerfrei

Auch außerhalb einer pflegerischen Betreuung kann Fußpflege umsatzsteuerfrei sein; allerdings nur im Falle einer medizinisch veranlassten Fußpflege durch einen staatlich anerkannten Podologen.

BFH, Urteil vom 07. Februar 2013 - V R 22/12; BMF, Schreiben vom 31. Januar 2014 IV D 3 - S 7170/07/10011

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