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Organschaft bereits bei Leistungen der Tochtergesellschaft an Organträger

Die für eine Organschaft erforderliche wirtschaftliche Eingliederung ist bereits erfüllt, wenn eine Tochtergesellschaft entgeltlich Aufgaben einer unselbständigen Abteilung des Gesellschafters übernimmt. In diesem Fall sind Leistungen des Gesellschafters an seine Tochtergesellschaft zur Sicherstellung der Organschaft nicht erforderlich.

FG Niedersachsen, Urteil v. 22.08.2013 - 16 K 312/12, rkr. nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde

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