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Nur medizinisch indizierte Ayurveda-Massagen steuerfrei

Nachweisbar medizinisch indizierte Leistungen der traditionellen indischen Heilkunst Ayurveda durch Behandler mit staatlich anerkannter Ausbildung sind steuerfrei.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. Juli 2013 - 6 K 1122/11

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