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Vergütung ehrenamtlicher Organe umsatzsteuerfrei

Die außerhalb eines Anstellungsvertrages gezahlte Vergütung an ein ehrenamtliches Organmitglied eines gemeinnützigen Rechtsträgers ist steuerfrei, wenn sie nachweislich 50 EUR/Std. und seine Bezüge aus solchen Tätig-keiten insgesamt 17.500 Euro p.a. nicht übersteigen.

BMF, Schreiben vom 27. März 2013 - IV D 3 - S - 7185/09

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