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Aktuelle Rechtsprechung und Erlasse
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(201 - 210)
Vergütung ehrenamtlicher Organe umsatzsteuerfrei
Die außerhalb eines Anstellungsvertrages gezahlte Vergütung an ein ehrenamtliches Organmitglied eines gemeinnützigen Rechtsträgers ist steuerfrei, wenn sie nachweislich 50 EUR/Std. und seine Bezüge aus solchen Tätig-keiten insgesamt 17.500 Euro p.a. nicht übersteigen.
BMF, Schreiben vom 27. März 2013 - IV D 3 - S - 7185/09
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