![]() |
|
Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseEinfacher Sponsorhinweis ist nicht umsatzsteuerpflichtig Ein schlichter Hinweis auf den Sponsor in Veranstaltungshinweisen/Katalogen, auf Plakaten, der Internetseite oder ähnliche Weise unter Beifügung des Logos ohne besondere Hervorhebung oder Verlinkung löst keine Umsatzsteuerpflicht aus. BMF, Schreiben vom 13. November 2012, IV D 2-S 7100/08/10007 :03 |
||||||||||||
| © 2002 - 2025 RA StB von Holt, Bonn | 10.12.2025 |