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Aktuelle Rechtsprechung und ErlasseVorsteueraufteilung bei ideellen Zielsetzungen Soweit gemeinnützige Rechtsträger mit ihrer Tätigkeit zugleich ideelle Zwecke verfolgen, ist der Vorsteuerabzug insoweit anteilig ausgeschlossen. EuGH, Urteil vom 06. September 2012 C 496/11 |
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